teilnahmebedingungen für tanzkurse:
1. Die Anmeldung zu einem Tanzkurs verpflichtet zur Zahlung des gesamten Honorars. Die Zahlung ist bis zur 2. Tanzstunde fällig.
2. Für versäumte Stunden erfolgt keine Rückzahlung. Sollte der Kurs aus zwingenden Gründen unterbrochen werden, so erhalten Sie eine Gutschrift für die restlichen Tanzstunden. Eine - auch teilweise - Rückzahlung des Honorars ist in keinem Falle möglich.
teilnahmebedingungen für clubs:
1. Der Unterricht findet pro Jahr mindestens 32 Wochen statt. In den Schulferien findet kein Unterricht statt.
2. Das ausgewiesene Honorar entspricht 1/12 des momentanen Jahreshonorars für 32 Wochen. Es wird monatlich mittels Banklastschrift eingezogen und wird auch fällig, wenn der Teilnehmer den Unterricht nicht besucht. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden.
3. Die Kündigung ist nur mit einer Frist von 4 Wochen zum Quartalsende möglich. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
bankeinzug:
Sollten von den Banken Rücklastschrift-Gebühren erhoben werden, die nicht von der Tanzschule Pohl verursacht wurden, so sind diese vom Kontoinhaber zu begleichen. Die Rücklastschrift-Gebühren werden auf das Monatshonorar aufgeschlagen und beim nächsten Einzug vom Konto abgebucht.